⇒ Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1. Geltung der Bedingungen

Die Erstattung des Gutachtens vom Auftragnehmer (AN) für den Auftraggeber (AG) erfolgt ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbestimmungen.

§ 2. Auftragserteilung

Der Auftrag zur Gutachtenerstattung ist schriftlich zu erteilen, aber auch mündlich, telefonisch oder über andere Telekommunikationstechniken aufgegebene und so entgegengenommene Aufträge gelten als verbindlich. Der AG hat dem AN alle zur ordnungsgemäßen Erstattung des Gutachtens erforderliche Unterlagen und Auskünfte unentgeltlich und ohne besondere Aufforderung zur Verfügung zu stellen. Der AG hat insbesondere das Schadenausmaß und den Schadenumfang möglichst umfassend und wahrheitsgemäß zu erläutern, um eine ordnungsgemäße Schadenaufnahme zu ermöglichen. Alt- und Vorschäden sind vom AG zu benennen bzw. aufzuzeigen. Nachteile aus unrichtigen Angaben oder durch verschweigen von Tatsachen durch den AG oder wegen verspätet oder nicht eingegangener Dokumente gehen nicht zu Lasten des AN.

§ 3. Vollmacht

Der AG legitimiert den AN zur Vornahme aller ihm erforderlichen und zweckdienlich erscheinenden Feststellungen, Untersuchungen und Leistungen bei und gegenüber Behörden, Unternehmen und Dritten.

§ 4. Zahlungsbedingungen

Soweit keine andere schriftliche Vereinbarung getroffen ist, ist das Sachverständigenhonorar zum Zeitpunkt der Gutachten- und Rechnungserstellung unmittelbar fällig. In der Regel erfolgt der Gutachtenversand per Nachnahme. Nach erfolgloser Mahnung kann ohne weitere Ankündigung das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet bzw. Klage erhoben werden.

§ 5. Sachverständigenhonorar

5.1 Bei Schadengutachten für Unfallbedingte Kraftfahrzeuge richtet sich das Honorar nach der Schadenhöhe. Als
Schadenhöhe sind im Reparaturfall die kalkulierten Reparaturkosten zuzüglich ggf. einer Wertminderung maßgebend.
Bei einem tatsächlichen und einem wirtschaftlichen Totalschaden ist der Wiederbeschaffungswert einschl. MwSt. vor
dem Schaden die Berechnungsgrundlage. Die Honorarliste liegt zur Einsichtnahme in den Geschäftsräumen des
Sachverständigenbüros aus. Sie wird ggf. auf Anfrage dieser AGB beigefügt.

5.2 Bei Fahrzeugbewertungen richtet sich das Honorar nach der auch ausliegenden internen „Honorartabelle für
Bewertungen“.

5.3 Bei Beratung, oder Gutachten nach Zeitaufwand wird ein Stundensatz von derzeit € 85,00 Netto berechnet.

5.4 Kosten für die Erstellung von Gutachten/ Schadensberichten für Havarie-, Transport- und Ladungsschäden sind
dem Kostenblatt zu entnehmen.

5.5 Die Nebenkosten sind der ausliegenden Tabelle zu entnehmen.

5.6 In Ausnahmefällen kann auch eine Festpreisvereinbarung getroffen werden, welche vor Auftragserteilung bestimmt
werden muss.

5.7 Rechnungsprüfungsberichte und Nachbesichtigungen gelten grundsätzlich als neue Aufträge und werden in Höhe
der Auslagen abgerechnet.

5.8 Werden zur vollständigen Schadenfeststellung De- und Montagearbeiten erforderlich, so werden diese nach
Zeitaufwand abgerechnet (siehe auch Punkt 5.3)

5.9 Bei Aufträgen für Gericht wird nach dem JVEG abgerechnet.

5.10 Entstehen für die Ausführung der Arbeiten dem AN Fremdkosten, so sind diese mit dem AG im Voraus zu
besprechen. Diese Fremdkosten werden dem AG ohne Aufschläge in Rechnung gestellt.

§ 6. Differenzvergütungsklausel

Erfolgt nach der Tätigkeit als Privatsachverständiger eine weitere, gerichtliche zu Beweissicherungszwecken entweder
als Zeuge, sachverständiger Zeuge oder auch gerichtlicher Sachverständiger, so wird die Differenz fällig zwischen der
gerichtlichen Entschädigung und dem Honorar gemäß § 5, 5.3 dieser AGB.

§ 7. Stornierung

Auftragsstornierungen sind schriftlich, per Fax oder Email mitzuteilen, Stornierungskosten werden pauschal mit €
100,00 zzgl. Mehrwertsteuer berechnet und sind unmittelbar fällig. Alle bis zum Zeitpunkt des Stornierungseingangs
erbrachten Leistungen werden in voller Höhe fällig.

§ 8. Gutachtenerstattung

Der AG erhält, sofern nichts anderes vereinbart, das Gutachten in 3-facher Ausfertigung, bestehend aus einem Original
mit Original-Fotoanlage und zwei Duplikaten mit einem Fotoanlagensatz. Ein weiteres Duplikat und der Fotonegativsatz
bzw. die Bilddateien verbleiben beim AN. Form, Gliederung, Formulierung und Inhalt der Gutachten für Haftpflicht- und Kaskoschäden entsprechen den Richtlinien des Institutes für Sachverständigenwesen in Köln.

§ 9. Gutachtenversand

Der Versand des Gutachtens an den AG oder auf Wunsch des AG an Dritte erfolgt auf Risiko des AG.

§ 10. Haftung

Der AN ist verpflichtet, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen. Bezüglich der Haftung
des AN gelten die gesetzlichen Regelungen.

§ 11. Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen AG und AN gilt das Recht der
Bundesrepublik Deutschland.

§ 12. Gerichtsstand/ Schlussbestimmung

Gerichtsstand ist der Sitz des Kfz-Sachverständigenbüros Alexander Peter in 09477 Jöhstadt OT Steinbach. Sollte eine
Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam
sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

Honorartabelle bei Haftpflicht- und Kasko-Schäden

Schadenhöhe netto bei Haftpflicht- und Kasko-Schäden Honorartabelle bei Haftpflicht- und Kasko-Schäden
500,00 € 145,00 €
750,00 € 175,00 €
1.000,00 € 215,00 €
1.250,00 € 245,00 €
1.500,00 € 265,00 €
1.750,00 € 295,00 €
2.000,00 € 315,00 €
2.250,00 € 335,00 €
2.500,00 € 355,00 €
2.750,00 € 365,00 €
3.000,00 € 395,00 €
3.250,00 € 405,00 €
3.500,00 € 425,00 €
3.750,00 € 435,00 €
4.000,00 € 455,00 €
4.250,00 € 475,00 €
4.500,00 € 495,00 €
5.000,00 € 505,00 €
5.250,00 € 515,00 €
5.500,00 € 545,00 €
5.750,00 € 565,00 €
6.000,00 € 575,00 €
6.500,00 € 605,00 €
7.000,00 € 615,00 €
7.500,00 € 645,00 €
8.000,00 € 665,00 €
8.500,00 € 685,00 €
9.000,00 € 705,00 €
9.500,00 € 735,00 €
10.000,00 € 765,00 €
10.500,00 € 785,00 €
11.000,00 € 815,00 €
11.500,00 € 835,00 €
12.000,00 € 855,00 €
12.500,00 € 875,00 €
13.000,00 € 895,00 €
13.500,00 € 905,00 €
14.000,00 € 935,00 €
14.500,00 € 955,00 €
15.000,00 € 975,00 €
16.000,00 € 1.005,00 €
17.500,00 € 1.045,00 €
18.000,00 € 1.090,00 €
19.000,00 € 1.130,00 €
20.000,00 € 1.220,00 €
22.500,00 € 1.320,00 €
25.000,00 € 1.450,00 €
27.500,00 € 1.550,00 €
30.000,00 € 1.700,00 €
35.000,00 € 1.830,00 €
40.000,00 € 1.920,00 €
45.000,00 € 2.020,00 €
50.000,00 € 2.190,00 €


Das Grundhonorar wird in Abhängigkeit zur Schadenhöhe ermittelt.

Die Schadenhöhe setzt sich zusammen aus:

Reparaturkosten netto bis zur „Opfergrenze“, zuzüglich einer eventuell anfallenden
Wertminderung, zuzüglich eventuell anfallender Vorschadenberechnung.

Im Falle des Totalschadens wird das Grundhonorar nach dem „Wiederbeschaffungswert
brutto“ ermittelt.

Folgende Arbeitsleistungen sind bei den im Auftrag gegebenen
Beweissicherungsgutachten (Kasko- und Haftpflichtkriterien) mit dem Grundhonorar
abgedeckt:


Fahrzeuguntersuchung/ Besichtigung, Schadenfeststellung, Ermittlung der Schadenhöhe,
Berechnung von eventuell anfallender Wertminderung, Berechnung von eventuell
anfallender Vorschadenberechnung, Ausarbeitung des Gutachtens mit Endkontrolle.

Nicht im Grundhonorar enthalten sind:


Zerlegungsarbeiten , Nachbesichtigung, Anwesenheit bei der Nachbesichtigung, welche vom
Schädiger bzw. dessen Versicherer veranlasst wurde, sowie Fahrzeuggegenüberstellungen,
Überprüfungen von Fremdgutachten, Stellungnahmen bei unberechtigt angegriffenen
Gutachten durch den Versicherer oder anderen Institutionen sowie den folgenden
Nebenkosten.

 

Nebenkosten

Fahrtkosten EUR 0,95 pro km
1. Fotosatz EUR 2,50 pro Bild
2. Fotosatz EUR 1,85 pro Bild
Nebenkosten (Telefon, Archivierung, Porto) EUR 16,50 pauschal
Schreibkosten original EUR 2,90 pro Seite
Schreibkosten Kopie (entfällt bei Online-Versand) EUR 2,30 pro Seite
Onlinekosten (Marktanalyse, Restwerte nicht Restwertbörse etc.) EUR 20,00 pauschal
Bei Beauftragung Restwert über Restwertbörsen EUR 25,00
Fremdleistungen durchlaufender Posten


Weitere Leistungen

Kostenvoranschläge für Bagatellschäden unter 750,00 € Schadenhöhe:

Beinhaltet max. 6 Fotos plus Kalkulationsausdruck                       EUR 100,00

Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer     EUR 0,95 pro km

Reparaturbestätigungen/ Rechnungsprüfungen:
Beinhaltet max. 4 Fotos plus Schreiben                                         EUR 35,00

Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer     EUR 0,95 pro km

Technische Gutachten und Sondergutachten werden nach Zeitaufwand abgerechnet.

Fahrzeugbewertungen für Fahrzeuge (PKW) bis zu einem Alter von 12 Jahren:
Beinhaltet max. 4 Fotos plus Bewertungsurkunde                        EUR 75,00
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer     EUR 0,95 pro km

Fahrzeugbewertungen für Fahrzeuge (NKW, Anhänger):
Beinhaltet max. 6 Fotos plus Bewertungsurkunde                        EUR 125,00
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer    EUR 0,95 pro km

Fahrzeugbewertungen für Youngtimer:
Beinhaltet max. 6 Fotos plus Bewertungsurkunde                        EUR 90,00
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer     EUR 0,95 pro km

Fahrzeugbewertungen für Sonderfahrzeuge und Oldtimer:
Beinhaltet max. 6 Fotos plus Bewertungsurkunde                        EUR 150,00
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer     EUR 0,95 pro km

Wertgutachten z.B. für Szenefahrzeuge oder Hochwertige Oldtimer werden
nach Zeitaufwand abgerechnet


Zustandsberichte (z.B. Leasing-Rücknahmen/ Gaben):
Beinhaltet max. 4 Fotos plus Zustandsbericht                               EUR 45,00
Fahrtkosten im Umkreis Büro von 15 km enthalten je weiterer     EUR 0,95 pro km

Kosten für die Erstellung von Gutachten/ Schadensberichten für Havarie-, Transport- und Ladungsschäden

Kosten Havarie Inland

Für unsere Tätigkeit in Deutschland berechnen wir unsern Auftraggebern:

Besichtigung, Ermittlung, Ausarbeitung EUR 85,00 pro Stunde
Wege- und Wartekosten EUR 85,00 pro Stunde
Kilometerpauschale EUR 0,95 pro Kilometer
Nebenkosten (Telefon, Archivierung, Porto) EUR 16,50 pauschal
1. Fotosatz EUR 2,50 pro Bild
2. Fotosatz EUR 1,85 pro Bild
Schreibkosten original EUR 2,90 pro Seite
Schreibkosten Kopie EUR 2,30 pro Seite

Reisekosten, wie Flug- oder Bahntickets, Übernachtungen, etc. stellen wir Ihnen wie belegt in Rechnung.

Kosten für von uns hinzugezogene externe Sachverständige stellen wir Ihnen ohne Aufschlag in Rechnung.

In den Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen erlauben wir uns einen Aufschlag von 100 % auf unseren Stundensatz geltend zu machen.

Kosten Havarie Ausland

Für unsere Tätigkeit im Ausland berechnen wir unsern Auftraggebern:
Besichtigung, Ermittlung im Ausland durch zwei Personen EUR 100,00 pro Stunde
bzw. Tagespauschale inkl. Abreisetag und Tag der Rückkunft EUR 800,00 pro Tag
Ausarbeitung, Ermittlungen nach Rückkunft, etc. EUR 85,00 pro Stunde
Wege und Wartekosten bei Stundenweiser Abrechnung EUR 80,00 pro Stunde
Kilometerpauschale bei Fahrten mit dem PKW EUR 0,95 pro km


Alle weiteren Kosten wie Havarie Inland.

Reisekosten, wie Flug- oder Bahntickets, Übernachtungen, für 2 Personen etc. stellen wir
Ihnen nach Anfall in Rechnung. (Unter Reisekosten verstehen wir: Flugtickets
Economy-Class soweit verfügbar oder zeitlich zu realisieren; Zugtickets 2. Klasse, soweit
zumutbar; Kosten für Mietwagen bzw. Taxi; Übernachtung für 2 Personen im Hotel je nach
Verfügbarkeit; Kosten für die Besorgung von Visa und anderen Genehmigungen.)

Kosten für von uns hinzugezogene externe Sachverständige stellen wir Ihnen ohne
Aufschlag in Rechnung.

In den Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen erlauben wir
uns einen Aufschlag von 100 % auf unseren Stundensatz geltend zu machen.

Für Arbeiten in extremen Situationen, wie extremer Witterung, oder in entlegenen Gebieten
erlauben wir uns einen Aufschlag in Höhe von 50 - 100 % zu berechnen.

Wir erlauben uns bei größerem Einsatz finanzieller Mittel, wie Flugreisen, etc. bei uns nicht
bekannten Auftraggebern Vorkasse zu verlangen.

Auslagen vor Ort, wie z.B. für Hilfstätigkeiten oder Gefälligkeiten von Behörden werden
Ihnen auch ohne Beleg hierfür in Rechnung gestellt, soweit Sie nicht ausdrücklich von
solchen Zahlungen abstand nehmen.

Alle Preise zuzüglich MwSt. 

 

Stand 21.07.2011